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Anwaltswechsel

01. Ratgeber

Kann ich einfach den Anwalt wechseln?

Sie denken über einen Anwaltswechsel nach, weil Sie mit der Tätigkeit Ihres Anwalts unzufrieden sind oder sich sogar von diesem im Stich und allein gelassen fühlen?

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Wie Ihnen geht es leider vielen Menschen. Das Anwaltshonorar erscheint zu hoch und die Kosten sind für den Mandanten nicht nachvollziehbar. Die Rechnung erscheint willkürlich erstellt worden zu sein und vorab wurde Ihnen nie mitgeteilt, wie teuer die anwaltliche Tätigkeit werden wird. Der Anwalt hat keine Zeit für Sie und lässt sich sogar am Telefon verleugnen, sagt Termine kurzfristig ab und nimmt wichtige Termine in Ihrem Interesse nicht wahr. Sie stehen hilf- und machtlos dem Desinteresse und der Willkür des Anwalts gegenüber.

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Es gibt einige Gründe für einen Anwaltswechsel. Aber können Sie so einfach den Anwalt wechseln? Ja, Sie können jederzeit den Anwalt wechseln, wenn Sie mit Ihrem Anwalt nicht zufrieden sind. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist ein Dienstleistungsverhältnis. Das bedeutet, Sie können diesen Dienstleistungsvertrag auch jederzeit kündigen.

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Wichtigsten Punkte bei einem Anwaltswechsel:

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  • ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich

  • zudem besteht die Möglichkeit von mehreren Anwälten in einem Verfahren verteidigt zu werden

  • vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin, um dem weiteren Verteidiger Ihren Fall zu schildern

  • eine optimale Verteidigung setzt voraus, dass sämtliche Verteidiger auf dem jeweiligen Gebiet spezialisiert sind

  • das Team darf nicht zufällig zusammengewürfelt sein, sondern muss genau aufeinander und entsprechend der einzelnen Kompetenzbereiche abgestimmt sein

  • Kosten sind Verhandlungssache und hängen von mehreren individuellen Faktoren ab.

 

Insbesondere bei Strafrechtsdelikten ist die richtige Wahl des Rechtsanwalts enorm wichtig. Ein Top Anwalt sichert ihre Freiheit und Unschuld. Ein schlechter Anwalt verteidigt Sie ins Gefängnis. Die Unterschiede könnten größer nicht sein. Sie als Laie werden von Außen die Unterschiede kaum erkennen. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich gerne vorab Meinungen einholen. Sie können bei uns bei Straftatvorwürfen ein qualitativ hochwertiges Erstgespräch erhalten. In diesem Gespräch zeigen wir alle Optionen auf, die für Sie in Frage kommen und was die Kosten wären. Sie können anschliessend selber entscheiden, ob Sie unserer Kanzlei vertrauen möchten, damit wir Sie vor Gericht best möglichst verteidigen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir alle Ihre Fragen beantworten können.

Jetzt Anrufen:
+49 30 889 22 77 12

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