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Festnahme / Haftbefehl / Europäischer Haftbefehl / Strafbefehl

05. Ratgeber

Festnahme / Haftbefehl / Europäischer Haftbefehl / Strafbefehl

Kommt es zu einer Verhaftung, so wird der Beschuldigte schnellstmöglich durch die Polizeibeamten vernommen. Die Aussage hat enorme Relevanz für das weitere Verfahren. Es ist sehr wichtig, dass der Betroffene Sie keinerlei Angaben zur Sache macht. Deshalb sollte seitens der Familie oder der Freunde Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger hergestellt werden. Ein versierter Strafverteidiger kann in der Regel sehr schnell herausfinden wohin der Betroffene verbracht wurde und Kontakt zu ihm herstellen. So kann die Vernehmung abgewendet oder falls sie bereits begonnen hat auf den Antrag des Verteidigers hin abgebrochen werden.

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Falls Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, so suchen Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Der Verteidiger kann Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden halten und auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehls Einfluss nehmen.

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Der Betroffene muss bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Anwalt nimmt an diesem Termin teil und versucht Einfluss auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehles zu nehmen. So kann in einem möglichen Verkündungstermin das Vorliegen des dringenden Tatverdachts bzw. des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Haftgrundes widerlegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Haftverschonung gegen Auflagen.

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Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, stehen dem Betroffenen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl zur Verfügung. Hierbei sollte der Strafverteidiger entscheiden, welche der zahlreichen Möglichkeiten genutzt werden sollte. Es kommt auf den Einzelfall an, die Strategie sollte sich an Ihrem Verfahren orientieren. Das Einlegen eines falschen Rechtsmittels kann dazu führen, dass der Vollzug der Untersuchungshaft verlängert wird! Daher ist es sehr wichtig, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt mit dem verfahren betraut wird!

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Falls Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, so suchen Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Der Verteidiger kann Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden halten und auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehls Einfluss nehmen.

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+49 30 889 22 77 12

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