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Korruptionsstrafrecht

08. Rechtsgebiete

Ihre Verteidiger für Korruptionsstrafrecht

Die Medien berichten ständig über neue Korruptionsvorfälle in Deutschland und über unsere Grenzen hinaus. Große und kleine Unternehmen geraten immer häufiger in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden. In Zeiten wie diesen, wo Lobbyarbeit eines oder mehrerer Unternehmen Auswirkungen auf Marktverhältnisse und Handlungen in der Politik haben können, bedarf es besonders hoher Vorsicht. Schnell können Korruptionsvorwürfe im Haus stehen und spätestens jetzt sind exzellente Strafverteidiger gefragt, um potentiellen Schaden abzuwehren und so klein wie nur möglich zu halten.

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Welche Delikte im Korruptionsstrafrecht
verteidigen wir?

  • Amtsdelikte gemäß der §§ 331–335 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)

    • § 331: Vorteilsgewährung

    • § 333 StGB: Vorteilsannahme

    • §§ 332: Bestechung

    • § 334 StGB: Bestechlichkeit

    • § 299 StGB: Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    • § 299a StGB: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

    • § 299b StGB: Bestechung im Gesundheitswesen

  • Wählerbestechung gemäß § 108 b StGB 

  • Abgeordnetenbestechung gemäß § 108 e StGB 

  • Unterschlagung im Amt oder Dienst gemäß § 246 StGB

Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Als Grundlage der Strafzumessung dient der konkrete Einzelfall. Es kommen durchaus Freiheitsstrafen in Betracht. Dies gilt insbesondere dann, wenn hochwertige Vorteile mit rechtswidrigen Diensthandlungen verknüpft werden, durch welche die Allgemeinheit oder Dritte geschädigt werden. Diese Freiheitsstrafen können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die gewährten Vorteile unterliegen darüber hinaus der Einziehung.

Insbesondere ist auch auf außerstrafrechtliche Nebenfolgen hinzuweisen. Für Amtsträger werden sich regelmäßig ernste disziplinarrechtliche Folgen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst- oder Beamtenverhältnis anschließen.
Falls Ihnen eine konkreter Sachverhalt vorgeworfen wird, schauen Sie sich unbedingt unsere Verhaltenstipps an, kontaktieren Sie uns sofort und profitieren Sie von einer individuellen und kompetenten Beratung. 

Wir verteidigen Ihre Rechte und Freiheit 

Korruptionsvorwürfe sind für jeden Strafverteidiger eine besondere Herausforderung. Jeder Fall ist unterschiedlich und jeder Fall benötigt eine andere Art Fingerspitzengefühl, um das beste Ergebnis erzielen zu können. Unsere Kanzlei arbeitet bei Bedarf eng mit weiteren Kollegen und Kanzleien aus dem Vergabe-, Immobilien- und Baurecht zusammen, um sicherzustellen, dass unser Mandant mit der höchsten Kompetenz betreut und verteidigt wird. Gerne auch präventiv, damit es erst gar nicht zu einer möglichen Strafverfolgung kommt.

Was unabhängige Mandanten über uns sagen:

"Brilliante Anwältin für Strafrecht. Klug, clever und taktisch intelligent gelöst. Fr. Rolnik versteht ihren Beruf. Dank ihr wurde ich freigesprochen! Vielen vielen Dank. Kann diese Kanzlei nur empfehlen."

 

Mandant: D. I. aus Berlin

"Ich kann Frau Rolnik zu 100% empfehlen. Die Zusammenarbeit war gut und das Ergebnis auch. 5/5 "

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Mandant: M. S. aus Berlin

Jetzt Anrufen:
+49 30 889 22 77 12

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