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Arzt- und Medizinstrafrecht

Spezialgebiete

Ihre hochspezialisierten Rechtsanwälte für Arzt- und Medizinstrafrecht

Unsere Rechtsanwälte verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen aus diesem Sektor in Straf- und Diszplinarverfahren. Dies können sein: Ärzte, Apotheker, Personal, Unternehmensverantwortliche aber auch  Unternehmen wie Pharmazeutische Unternehmen, Kliniken, Klinik-Träger, Diagnostik-Zentren und Labore.

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Die fachlich komplexen Vorwürfe ziehen meist weitreichende und existenzbedrohende Folgen mit sich.

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Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

  • Korruption im Gesundheitswesen gemäß §§ 299a StGB und § 299b StGB

  • Bestechung im Gesundheitswesen gemäß § 299b StGB

  • Körperverletzung gemäß § 223 StGB

  • aktive Sterbehilfe § 216 StGB

  • Schweigepflicht für (Zahn-)Ärzte und Apotheker gemäß § 203 Abs. 1 Nr. Strafgesetzbuch (StGB)

  • Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen gemäß § 263 StGB

  • Urkundenfälschung im Gesundheitswesen gemäß § 267 StGB

  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB

  • Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB

Ärzte

Wenn Ärzten Fehler unterlaufen, besteht die Gefahr, dass sie schnell in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten. Die Tätigkeit in diesem sensiblen Sektor erfordert einen kompetenten juristischen Beistand. Fehler sind menschlich und können gerade bei diesem Tätigkeitsfeld auftreten. Ärztinnen und Ärzten stehen oft in einem Spannungsfeld von zeitlichen und wirtschaftlichen Ressourcen, gesellschaftlichen Wünschen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei entstehen Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Fehler bei der Aufklärung oder Abrechnung.


Unsere Rechtsanwälte verteidigen ärztliches Personal in diesem sensiblen Bereich. Hierbei geht es um schwere Schicksalsschläge, aber auch um die erforderliche Entschiedenheit, Feingefühl ist notwendig. 


Auf der anderen Seite gibt es Fälle, welche keine allzu menschlichen Fehler mit sich ziehen. Das Gesundheitswesen ist ein Markt, bei dem es um große Summen geht. Oft jedoch fehlt es den Akteuren an den notwendigen Kenntnissen, sich legal in diesem Markt zu bewegen.
Hier ist der Überblick entscheidend. Unsere Rechtsanwälte kennen sich mit den Abrechnungen nach EBM und GOÄ, in den Konstellationen um Honorar- und Belegärzte sowie den vielen anderen Kooperationsformen aus. Wir haben die notwendige Expertise.

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Labore

In diesem Untergebiet geht es um Laborärzte, Laborgemeinschaften und Labore.

Diese erbringen ihre Leistungen in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen. Sie agieren an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich. 

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Auch hier bedarf es an Planung in strafrechtlicher Hinsicht. Oft kommt es auch in diesem Bereich zu Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs. Hierbei ist es wichtig sich über die Rechtslage zu informieren und Hand in Hand mit einer spezialisierten Kanzlei zu arbeiten. Dadurch können Effizienzsteigerungen generiert und Wettbewerbsvorteile geschaffen werden, welche strafrechtlich unbedenklich sind.

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Besondere Beachtung ist auch der Norm zur Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a StGB und § 299b StGB), welche im Juni 2016 in Kraft getreten ist, zu schenken.  Hierbei ist es wichtig die Regeln zu kennen und gute Präventionsarbeit zu leisten. 

Abschließend lässt sich sagen, wer das Strafrecht im Blick behält, zahlt am Ende nicht doppelt.

Apotheker

Im Fokus des Medizinstrafrechts stehen genauso Apotheker. Auch in diesem Bereich können Ermittlungsverfahren ausgelöst werden. Auch hier gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Es ist wichtig zu wissen, welche Kooperationen erlaubt sind und wann es sich um Korruption im Gesundheitswesen handelt. Apotheker sind  vor einer Strafbarkeit nach § 299a StGB nicht gänzlich gefeit. Ob und unter welchen Voraussetzungen bedarf einer genauen Prüfung. Hinzu kommen nicht immer eindeutige und einfache Abrechnungsmodalitäten, die in den Vorwurf des Abrechnungsbetruges fallen. 

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Personen, welche Arzneimittel abgeben, müssen Bescheid wissen über betäubungsmittelrechtliche und sonstige Vorschriften in diesem Bereich. Zusätzlich erschweren die Einschätzung der Rechtslage neue Angebote importierter Arzneimittel.

Hier ist die kompetente und individuelle Beratung eines erfahrenen Anwalts gefragt.

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Krankenhaus

Krankenhäuser & MVZ

Das gesamte Gesundheitssystem baut auf zahlreichen legalen Kooperationsformen auf. Die besten Beispiele dafür sind die Durchführung von vor- und nachstationärer Behandlungen nach § 115a SGB V, ambulanter Behandlungen gemäß § 115b SGB V, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V) sowie im Rahmen sektorenübergreifender Versorgungsformen nach den §§ 140a ff. SGB V.  Die Schwelle ist bei falscher Gestaltung jedoch sehr gering (gemäß § 299a StGB und § 299b StGB). 

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Gleiches gilt für Belegärzte oder Honorarärzte. Durch die vielen Behandlungen, müssen auch viele Leistungen abgerechnet werden. Hierbei sind beispielsweise Wahlleistungsverträge im Sinne von Chefarztverträgen problematisch. Diese sind nicht konform mit den Vertretungsregelungen und die Pflicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung. Außerdem ist bei Krankenhausärzten bei der Delegation ärztlicher Leistungen Vorsicht geboten. Dies bezieht sich auf die Abrechnungsvoraussetzung.

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Auch bei anderen Kooperationen zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich können Probleme bei Abrechnungen gegenüber Krankenkassen und der KV vorkommen. 

Die interne Aufstellung ist dabei sehr wichtig. Eine präventive Beratung eines kompetenten Anwalts ist unumgänglich.

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Es steht außer Frage, dass die ärztliche Schweigepflicht ein hohes Gut ist. Ein mögliches Problem gibt es aber beispielsweise dann, wenn Angehörige anrufen, um sich nach dem Gesundheitszustand eines bewusstlosen, intensivpflichtigen Patienten zu erkundigen. Außerdem ist die Visite im Mehrbettzimmer bedenklich. 

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Dies geht meist Hand in Hand mit der Beschlagnahmung von Patientenakten. Hier ist die freiwillige Herausgabe an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Auch hier kann eine präventive Beratung von geschulten erfahrenen Anwälten den Unterschied machen, um diesen Problemen gezielt aus dem Weg zu gehen. 

Pharmaunternehmer 

Bei diesem Untergebiet stehen hohe Gewinnmargen oder Kickbackzahlungen im Vordergrund. Aber auch das Arzneimittelgesetz (AMG) ist wie das Medizinproduktegesetz (MPG) ein Normdickicht, das zu durchblicken oft schwer fällt. 

 

Auch hier sind die Straftat- und Ordnungswidrigkeitentatbestände mit ihren vielen Verweisungen und Blankettnormen verwirrend. Wer sich frühzeitig der Expertise von im Medizinstrafrecht versierten Rechtsanwälten bedient, kann Krisen verhindern, bevor sie entstehen, sie jedenfalls möglichst leise meistern. Bis zu einem Arzneimittelrückruf ist es ein langer Weg.

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Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Diese Tatvorwürfe gehen meist mit Schadensersatzklagen, Einbehalten und Regressverfahren der Krankenkassen, Verfahren bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Disziplinar- und Zulassungsentzugsverfahren Hand in Hand. Es kann auch zu hohen Geld- und Freiheitsstrafen kommen.

 

Falls Ihnen ein konkreter Sachverhalt vorgeworfen wird, kontaktieren Sie uns sofort und profitieren Sie von einer individuellen und kompetenten Beratung.

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Ein fester Bestandteil bei unseren Rechtsanwälten sind außerdem Beratungen im Vorfeld von Gründungen, Transaktionen und Akquisitionen zur Vermeidung von Sanktionsrisiken im Gesundheitswesen. 

Wir verteidigen Sie und schützen Ihre Existenz

Das Arzt- und Medizinstrafrecht gehört zu unseren besonderen Schwerpunktbereichen. Wir verteidigen Straf- und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und Medizinproduktegesetz (MPG). Diese betreffen die Produktsicherheit sowie Produktvermarktung von pharmazeutischen Produkten und medizinischen Geräten. Dies geht meist einher mit Vorwürfen des unerlaubten Inverkehrbringens schädlicher, qualitätsgeminderter oder nicht zugelassener Arzneimittel, Körperverletzung oder Tötung. Gleiches gilt für unterlassene Hilfeleistungen, Urkundenfälschung bei Krankenakten, Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse, Abrechnungsbetrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

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Wir gehören zu den wenigen Kanzleien in Deutschland, die auf diesem Gebiet hochspezialisiert und bundesweit tätig sind. Wir wissen exakt um die Gefahren, Risiken und Ängste einer Person und eines Unternehmens, wenn strafrechtliche Vorwürfe auf diesem Gebiet im Raum stehen.

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Unsere Kanzlei blickt auf erfolgreich abgeschlossene Verfahren aus dem Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts zurück.

Was unabhängige Mandanten über uns sagen:

"Brilliante Anwältin für Strafrecht. Klug, clever und taktisch intelligent gelöst. Fr. Rolnik versteht ihren Beruf. Dank ihr wurde ich freigesprochen! Vielen vielen Dank. Kann diese Kanzlei nur empfehlen."

 

Mandant: D. I. aus Berlin

"Ich kann Frau Rolnik zu 100% empfehlen. Die Zusammenarbeit war gut und das Ergebnis auch. 5/5 "

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Mandant: M. S. aus Berlin

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