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Internationales Straf- & Auslieferungsrecht

11. Rechtsgebiete

Ihre Strafverteidiger für  Internationales Straf- & Auslieferungsrecht

Wir sind Ihre Auslieferungsspezialisten und kämpfen mit entsprechendem Einsatz und juristischer Kompetenz für Sie, um eine Auslieferung und hohe Strafe zu verhindern. 

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Teams von Polizei- und Zollbeamten aus mehreren EU-Ländern (EURPOL) ermitteln grenzüberschreitend und Finanzbehörden tauschen Steuerdaten aus. Die Europäische Ermittlungsanordnung ermöglicht Staatsanwaltschaften und Gerichten hierzulande die Anordnung von Zwangsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedsstaat. Der Europäische Haftbefehl führt dazu, dass sich flüchtige Beschuldigte in keinem EU-Land sicher fühlen können.

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Welche Delikte im Internationalen Straf- & Auslieferungsrecht verteidigen wir?

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  • Aus- und Einlieferungsverfahren gemäß  Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG und gemäß §§ 2 ff. IRG

  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen gemäß Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

  • Freies Geleit gemäß § 295 StPO

  • Haft nach § 34 IRG

  • Verteidigung von Deutschen im Ausland gemäß § 40 IRG

  • Vollstreckung im Ausland 

  • Zeugenbeistand für Auslandszeugen

  • Völkerstrafrecht gemäß Völkerstrafgesetzbuch ( VStGB)

Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Die Auslieferungen und eine europäische Verfolgung des europäischen Haftbefehls droht bei einem Tatvorwurf, welcher nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates mit einer Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht ist. Eine Auslieferung zur Vollstreckung bedarf einer Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion von mindestens vier Monaten.

Bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung ist danach zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang die betreffende Tat einen  In- oder Auslandsbezug hat. Lehnen Sie eine Auslieferung ab, wird Ihre Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt. Dies gilt sogar dann, wenn die Tat in Deutschland nicht strafbar gewesen wäre.

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Sollten Sie Angeklagter sein, kontaktieren Sie uns sofort telefonisch oder über unser Formular. Profitieren Sie so früh wie möglich von einer kompetenten Beratung und Verteidigung.

Wir verteidigen Ihre Rechte grenzübergreifend

Unsere Hauptaufgabe als Verteidiger ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Rechte bei diesen Tatvorwürfen nicht auf der Strecke bleiben. Rasches Handeln ist auf diesem Rechtsgebiet unverzichtbar. Oft stehen elementare Menschenrechte auf dem Spiel, denn in vielen Staaten hat der Verfolgte weder ein faires Verfahren noch menschenwürdige Haftbedingungen zu erwarten. Fundierte Kenntnisse der jeweils geltenden nationalen wie internationalen Normen und Rechtsordnungen verschaffen uns den entscheidenden Vorteil. Sie profitieren von jahrelanger praktischer Erfahrung mit deutschen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden in diesen Bereichen. Unsere internationale Vernetzung spielt uns ebenfalls erheblich in die Karten, da wir in einer Vielzahl von Ländern erfahrene Experten hinzuziehen und die Verteidigung über die Landesgrenzen hinaus koordinieren können.

Was unabhängige Mandanten über uns sagen

"Brilliante Anwältin für Strafrecht. Klug, clever und taktisch intelligent gelöst. Fr. Rolnik versteht ihren Beruf. Dank ihr wurde ich freigesprochen! Vielen vielen Dank. Kann diese Kanzlei nur empfehlen."

 

Mandant: D. I. aus Berlin

"Ich kann Frau Rolnik zu 100% empfehlen. Die Zusammenarbeit war gut und das Ergebnis auch. 5/5 "

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Mandant: M. S. aus Berlin

Jetzt Anrufen:
+49 30 889 22 77 12

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