top of page

Falschbeschuldigung

08. Ratgeber

Falschbeschuldigung

Bei falschen Beschuldigungen kann sich der Täter nach diversen Paragraphen des StGB strafbar machen.

​

So kann eine Strafbarkeit wegen des Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB in Betracht kommen. Sagt ein Zeuge vor Gericht vorsätzlich falsch aus so kann er sich der falschen uneidlichen Aussage ge. § 153 StGB strafbar machen. Wer vor Gericht unter Eid falsche Angaben macht macht sich des Meineides nach § 154 StGB strafbar. Gibt ein Zeuge eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, so macht er sich unter Umständen nach § 156 StGB strafbar.

​

Zudem steht die Strafbarkeit wegen übler Nachrede und Verleumdung §§ 186, 188 StGB im Raum.

​

Es kann ein persönlicher Racheakt sein oder der Versuch, einen beruf­lichen oder privaten Konkur­renten loszu­werden: Dass eine Person eine andere wider besseres Wissen einer Straftat beschuldigt, kommt immer wieder vor. Während man nichts befürchten muss, wenn man jemanden verse­hentlich falsch verdächtigt, ist eine wissentlich falsche Anschul­digung eine Straftat.


Falschbeschuldigungen kommen immer häufiger bei Sexualdelikten vor, aber auch auch bei anderen Vorwürfen wie der angeblichen Gewaltanwendung. Hier sollen keine tatsächlichen Straftaten schön geredet werden, es ist aber tatsächlich und anhand der Zahlen bewiesen, dass eine sehr hohe Anzahl an Falschbeschuldigungen existiert und es aktuell nicht danach aussieht, dass falsche Beschuldigungen von heute auf morgen nicht mehr vorkommen.

​

​

Psychisch bedingte Ursachen häufigster Grund für Falschbeschuldigungen

​

Interessanter Weise sind es aber nicht einmal die gezielten, absichtlichen Falschbeschuldigungen, sei es aus Rache oder um einen Vorteil zu erlangen, sondern ganz oft Konflikte in Familie und Partnerschaft, das Verschleiern sexueller Beziehungen, Peinlichkeitsgefühle sowie das Bedürfnis, sich wichtig zu machen, Mitleid beziehungsweise Aufmerksamkeit zu erregen oder psychisch bedingte Falschbeschuldigungen, die das Aufdecken der Unwahrheit noch ungemein schwerer machen.

​

​

Leichtgläubigkeit und vorschnelle Urteilsbildung von Polizei, Gerichten und der Öffentlichkeit zu Gunsten von angeblichen Opfern

​

Erschwerend hinzu kommt, dass es den vermeintlichen Opfern von Sexualdelikten ungemein leicht gemacht wird, vorschnell Glauben geschenkt zu bekommen und damit den falsch Bezichtigten in massive Probleme zu bringen. Denn es hat sich bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine regelrechte Opfermentalität herausgebildet, sodass derjenige der behauptet Opfer einer Straftat zu sein, vorschnell von den Strafverfolgungsbehörden als Opfer gesehen wird.

​

​

Strafmaß: bis zu fünf Jahren Haft für falsche Beschuldigung

​

In Fällen, wo es gelingt, dass die lügende Person der absichtlichen Falschbeschuldigung überführt wird, reicht das Strafmaß bei einer falschen Verdächtigung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Was auf den Straftäter zukommt, hängt von dem Delikt ab, dessen er die andere Person verdächtig hat. So macht es einen Unterschied, ob es sich dabei um Diebstahl, Steuerhinterziehung oder sogar die Planung eines terroristischen Anschlags handelt.

​

Davon abhängig und ebenfalls wichtig ist, welche Ermittlungsmaßnahmen die falsche Verdächtigung auslöst. Kommen auf die Anzeige hin lediglich zwei Beamte vorbei, um sich in der Wohnung des Verdächtigen einmal umzuschauen, bindet das natürlich weniger Ressourcen der Ermittlungsbehörden als eine landesweite Fahndung oder DNA-Tests bei einer großen Gruppe Menschen. Entsprechend wirkt sich das auf das Strafmaß aus.

​

Was also tun, wenn man fälschlicherweise verdächtigt wird?

​

Die Antwort klingt einfach, ist aber für viele nicht leicht zu verstehen. Sie müssen sich definitiv bei einer Falschbeschuldigung einen Rechtsanwalt nehmen, der spezialisiert ist auf das Rechtsgebiet, wo Sie beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben. Es spielt keine Rolle, dass wenn Sie als Beschuldigter für sich wissen, dass Sie unschuldig sind. Liegt eine Anzeige vor, müssen Sie handeln, um nicht verurteilt zu werden. Sie sollten großen Abstand davon nehmen, sich selbst vor Gericht zu verteidigen und je spezialisierter und kompetenter Ihr Rechtsanwalt, umso besser die Chancen Sie erfolgreich vor Gericht zu verteidigen. Unser Fachanwaltskanzlei kann Ihnen kompetent zur Seite stehen und sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Fachwissen exzellent verteidigen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin und schildern Sie uns Ihren Fall.

​

​

Jetzt Anrufen:

+49 30 889 22 77 12

Dreieck Kunst-min.jpeg

Jetzt Termin vereinbaren

bottom of page