Kanzlei für Steuerrecht & Steuerstrafrecht
seit 2020
GLADICA Rechtsanwälte
Unser Profil
GLADICA ist eine auf das Steuerrecht und Strafrecht hochspezialisierte Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte sind viele Jahre lang erfolgreich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Die erfolgreiche Verteidigung der Interessen und das Vertrauen unserer Mandanten stehen bei uns an erster Stelle.
Wir beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen steuerrechtlichen und strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Angelegenheiten. Jeder in unserem Team hat innerhalb seines Rechtsgebiets sein eigenes Spezialgebiet mit fundiertem juristischen Wissen und leistungsstarke Erfahrung vor Gericht. Insbesondere letzteres ist enorm wichtig, falls es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt, da in dieser Phase andere Faktoren zum Erfolg führen als fachlich kompetent verfasste Schriftsätze.
Auch in Disziplinarverfahren, die für Beamte häufig auf ein Strafverfahren folgen, stehen wir Ihnen zur Seite. Zudem leisten wir fachkundig Beistand im Rahmen von Auslieferungsverfahren.
Unsere Stärken
Wir glauben fest an die Vorteile fachlicher Spezialisierung. Deshalb ist nicht nur die Kanzlei GLADICA auf das Strafrecht fokussiert. Unsere Rechtsanwälte haben sich jeweils besondere Spezialkenntnisse in einzelnen Teilbereichen dieses weitläufigen Rechtsgebiets angeeignet. Dadurch können wir uns bei besonders schwierigen Problematiken gegenseitig fachkundig unterstützen und in außergewöhnlich anspruchsvollen Verfahren unseren Mandanten von vornherein denjenigen Verteidiger an die Seite stellen, der dafür am besten geeignet scheint.
Bei aller Spezialisierung vermeiden wir Scheuklappendenken. Denn kein Rechtsgebiet existiert in Isolation. So haben z.B. Strafverfahren bei Ärzten wegen Körperverletzung Auswirkungen auf die Approbiation des Beschuldigten. Und wer eine geringfügige Strafe wegen Insolvenzverschleppung akzeptiert, kann sich am nächsten Tag unerwartet zivilrechtlichen Forderungen in existenzvernichtender Höhe ausgesetzt sehen. Wir haben als Strafverteidiger immer auch solche Nebenfolgen im Blick zu behalten. In vielen Fällen – etwa im Verkehrsstrafrecht oder in Disziplinarverfahren – können wir unsere Mandanten auch insoweit qualifiziert beraten und ihre Interessen vertreten. Und wo uns dies einmal nicht möglich ist, geben wir dies ehrlich zu und verweisen an einen versierten Kollegen.
Schließlich verstehen wir, dass kaum ein Fall dem anderen gleicht. Denn kein Leben ist wie das andere. Daher bieten wir unseren Mandanten auch keine schablonenhaften Einheitslösungen an, sondern versuchen, im Dialog mit ihnen herauszuarbeiten, wo ihre individuellen Interessen liegen und wie eine Lösung aussehen könnte, die diesen gerecht wird.
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(Artikel 6 Absatz 2 Europäische Menschenrechtskonvention)