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Kanzlei für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

 seit 2020

GLADICA Rechtsanwälte

Unser Profil

GLADICA ist eine auf das Steuerrecht und Strafrecht hochspezialisierte Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte sind viele Jahre lang erfolgreich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Die erfolgreiche Verteidigung der Interessen und das Vertrauen unserer Mandanten stehen bei uns an erster Stelle. 

Wir beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen steuerrechtlichen und strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Angelegenheiten. Jeder in unserem Team hat innerhalb seines Rechtsgebiets sein eigenes Spezialgebiet mit fundiertem juristischen Wissen und leistungsstarke Erfahrung vor Gericht. Insbesondere letzteres ist enorm wichtig, falls es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt, da in dieser Phase andere Faktoren zum Erfolg führen als fachlich kompetent verfasste Schriftsätze.

Auch in Disziplinarverfahren, die für Beamte häufig auf ein Strafverfahren folgen, stehen wir Ihnen zur Seite. Zudem leisten wir fachkundig Beistand im Rahmen von Auslieferungsverfahren.

Unsere Stärken

Wir glauben fest an die Vorteile fachlicher Spezialisierung. Deshalb ist nicht nur die Kanzlei GLADICA auf das Strafrecht fokussiert. Unsere Rechtsanwälte haben sich jeweils besondere Spezialkenntnisse in einzelnen Teilbereichen dieses weitläufigen Rechtsgebiets angeeignet. Dadurch können wir uns bei besonders schwierigen Problematiken gegenseitig fachkundig unterstützen und in außergewöhnlich anspruchsvollen Verfahren unseren Mandanten von vornherein denjenigen Verteidiger an die Seite stellen, der dafür am besten geeignet scheint. 

 

Bei aller Spezialisierung vermeiden wir Scheuklappendenken. Denn kein Rechtsgebiet existiert in Isolation. So haben z.B. Strafverfahren bei Ärzten wegen Körperverletzung Auswirkungen auf die Approbiation des Beschuldigten. Und wer eine geringfügige Strafe wegen Insolvenzverschleppung akzeptiert, kann sich am nächsten Tag unerwartet zivilrechtlichen Forderungen in existenzvernichtender Höhe ausgesetzt sehen. Wir haben als Strafverteidiger immer auch solche Nebenfolgen im Blick zu behalten. In vielen Fällen – etwa im Verkehrsstrafrecht oder in Disziplinarverfahren –  können wir unsere Mandanten auch insoweit qualifiziert beraten und ihre Interessen vertreten. Und wo uns dies einmal nicht möglich ist, geben wir dies ehrlich zu und verweisen an einen versierten Kollegen. 

 

Schließlich verstehen wir, dass kaum ein Fall dem anderen gleicht. Denn kein Leben ist wie das andere. Daher bieten wir unseren Mandanten auch keine schablonenhaften Einheitslösungen an, sondern versuchen, im Dialog mit ihnen herauszuarbeiten, wo ihre individuellen Interessen liegen und wie eine Lösung aussehen könnte, die diesen gerecht wird. 

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Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

(Artikel 6 Absatz 2 Europäische Menschenrechtskonvention)

Unser Versprechen

Unser Anspruch ist es, jedem Mandanten die für seinen Fall bestmögliche Beratung oder Verteidigung zuteilwerden zu lassen. Daher streben wir konsequent nach fachlicher Exzellenz. Dass wir uns selbst weiterbilden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Daneben engagieren wir uns aber auch aktiv in der juristischen Forschung und Lehre und publizieren in Fachzeitschriften.

 

Besonders wichtig ist es uns dabei, die Verbindung von Theorie und Praxis nicht aus den Augen zu verlieren. Von juristischen Glasperlenspielen im akademischen Elfenbeinturm haben unsere Mandanten wenig. Umgekehrt setzt eine wirklich hochkarätige Verteidigung gerade in schwierigen Fällen einen Blick voraus, der in der Lage ist, über den Tellerrand des Einzelfalls hinaus jene Grundprinzipien wahrzunehmen, welche die Rechtsordnung als Ganze prägen. 

 

Fachliche Kompetenz ist gewiss unverzichtbar. Sie hilft aber nicht weiter, wenn ein Mandant den Eindruck gewinnt, von seinem Rechtsbeistand nicht ernstgenommen, im Stich gelassen oder sogar aktiv hinters Licht geführt zu werden. Wir verstehen, dass wir uns das Vertrauen unserer Mandanten jeden Tag aufs Neue verdienen müssen. Daher treten wir ihnen von Anfang an respektvoll und ehrlich gegenüber. Das bedeutet auch, dass wir lieber eine unbequeme Wahrheit aussprechen, als leere Versprechungen zu machen. Denn am Ende des Tages verlieren wir lieber ein Mandat als Ihren Fall.

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