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Wirtschaftsstrafrecht

01. Rechtsgebiete

Ihre exzellenten Strafertveidiger für Delikte im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstraftaten finden fast täglich Erwähnung in den Medien. Diese Verfahren bringen nicht nur Sanktionsrisiken, sondern auch erhebliche Reputationsgefahren mit sich. Die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten in Deutschland und Europa nimmt stetig zu.

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Die staatlichen Institutionen greifen auf keinem anderen Rechtsgebiet, wie im Strafrecht, so unvermittelt in die sensiblen Rechte eines Menschen und Unternehmens ein. Dabei haben Verstöße oftmals gravierende Konsequenzen. Bei staatlichen Einrichtungen wie der Bafin, dem Zoll, der Financial Intelligence Unit und dem Bundeskartellamt bedarf es exzellenter strafrechtlicher Beratung und Vertretung. 

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Wir begleiten unsere Mandanten, im Rahmen der Unternehmensverteidigung, von Anfang an. Dabei steht auch die präventiv Beratung im Vordergrund.  Wir decken das gesamte Spektrum der strafrechtlichen Compliance-Beratung ab. Im Interesse einer geräuschlosen Erledigung Ihres Falles, setzt unsere Kanzlei intelligente und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien ein, um im idealfall bereits im Zuge des Ermittlungsverfahren Ihren Fall erfolgreich abzuschliessen.

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Welche Delikte im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir?

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  • Betrug im Wirtschaftsstrafrecht gem. §263 StGB

  • Geldwäsche gem. GwG

  • Insiderhandel gem. Art. 14 MMVO

  • Insolvenzdelikte (Insolvenzverschleppung gem. §15 a Abs. 4 InsO und Bankrott gem. §§283 ff. StGB)

  • Kapitalanlagebetrug gem. §264 a StGB

  • Korruption: Bestechung gem. §334 StGB, Bestechlichkeit gem. §332 StGB, Vorteilsannahme – und Vorteilsgewährung gem. §333 StG

  • Subventionsbetrug gem. §264 StGB

  • Unterschlagung gem. §246 abs. 1 StGB

  • Untreue gem. §266 StGB

  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen gem. §298 StGB

  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gem. §299 StBG

Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Was droht im Fall einer Verurteilung und mit welchen strafrechtlichen Folgen ist zu rechnen? Die Gegebenheiten des Einzelfalls sind hierbei ausschlaggebend, da das deutsche Strafrecht keine konkret im Vorhinein normierten Strafen kennt.  Besonders im Wirtschaftsstrafrecht sind auch Nebenfolgen und außerstrafrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sowie u.a. das Risiko von Einträgen in die sog. Korruptionsregister. Es lassen sich jedoch Grundzüge der Strafzumessung allgemein zusammenfassen, welche als Orientierung dienen können. 

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Die typischen Strafrahmen sind eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe gemäß §40 StgB, die Einziehung nach §73 StGB oder berufsrechtliche Folgen. Die Einziehung gemäß §73 StgB bezieht sich dabei auf sämtliche Vermögenswerte, welche aus einer Straftat stammen.

Worauf Sie jetzt achten sollten

Schweigen ist das oberste Gebot. Der wichtigste Punkt ist, dass sie keine Aussagen tätigen, egal ob gegenüber  Steuerfahndungsbehörden oder der Polizei.Das Schweigen im Ermittlungsverfahren darf niemals zu Ihren Lasten gewertet werden und es ist Ihr Recht sich nicht äußern zu müssen. Dadurch bleiben Ihre Verteidigungschancen gewahrt und wir können für Sie alles weitere übernehmen. Sie sind Beschuldigter in einem Verfahren oder wollen sich vorab beraten lassen? Rufen Sie jetzt an oder schicken Sie uns Ihr Anliegen per Formular.

Was unabhängige Mandanten über uns sagen:

"Brilliante Anwältin für Strafrecht. Klug, clever und taktisch intelligent gelöst. Fr. Rolnik versteht ihren Beruf. Dank ihr wurde ich freigesprochen! Vielen vielen Dank. Kann diese Kanzlei nur empfehlen."

 

Mandant: D. I. aus Berlin

"Ich kann Frau Rolnik zu 100% empfehlen. Die Zusammenarbeit war gut und das Ergebnis auch. 5/5 "

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Mandant: M. S. aus Berlin

Jetzt Anrufen:
+49 30 889 22 77 12

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