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Verhaltenstipps beim Vorwurf einer Straftat

03. Ratgeber

Die 10 wichtigsten Verhaltenstipps beim Vorwurf einer Straftat

1. Bleiben Sie ruhig

Egal was Ihnen vorgeworfen wird. Falls sie eine polizeiliche Vorladung und Anzeige erhalten haben, die Polizei vor Ihrer Tür steht oder andere Situationen entstanden sind. Bewahren Sie Ruhe.

2. Kontaktieren Sie sofort einen fähigen kompetenten Rechtsanwalt

Ein fähiger Strafverteidiger kann Ihnen viel Ärger und Probleme ersparen. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, finden Sie jemanden der spezialisiert auf Ihren Vorwurf ist.

3. Sprechen Sie mit niemanden außer Ihrem Anwalt

Reden Sie nicht mit Dritten über die Vorwürfe bevor Sie nicht mit Ihrem Verteidiger
gesprochen haben. Weder mit der Familie noch Ihren besten Freunden. Diese könnten als Zeugen gehört werden und müssten der Polizei gegenüber angeben was sie Ihnen erzählt haben. Die einzige Person mit der Sie sprechen sollten ist nur Ihr Rechtsanwalt.

4. Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und anderen Behörden

Bevor sie nicht mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben! Das Recht des Beschuldigten sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern ist in der StPO (Strafprozessordnung) niedergeschrieben und zieht KEINERLEI negative Konsequenzen nach sich.

5. Rufen Sie nicht bei der Polizei an

Kontaktieren Sie nicht die Polizei, um genau aufzuklären, was Ihnen von wem vorgeworfen wird. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob Sie der Meinung sind unschuldig zu sein. Die Polizei wird es Ihnen nicht mitteilen und kann einen Vermerk über das Telefonat anfertigen und diesen zur Akte nehmen. Selbst wenn Sie unschuldig sind, aber Fehler begehen, können Sie verurteilt werden. Das ist negativ für Sie und ein großer Fehler Ihrerseits. Je weniger Fehler Sie begehen, umso besser sind Ihre Erfolgschancen.

 

6.  Keine Kommunikation mit Behörden Ihrerseits ohne einen Anwalt

Unterlassen Sie jegliche Kommunikation mit irgendeiner Behörde wie Gericht, Staatsanwalt und gegenüber Polizisten. Sie dürfen laut Gesetz Schweigen und sollten von diesem Recht immer Gebrauch machen. Sie möchten nur den Termin zur Vernehmung verschieben? Das macht Ihr Anwalt für Sie. Die Polizei verwickelt Sie sonst in ein Gespräch und fertigt einen Vermerk darüber an. Keine Kommunikation Ihrerseits mit Behörden und Polizisten. Nie.

7. Fristen einhalten

Ein Vorgehen gegen den Strafbefehl ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung
möglich, andernfalls erwächst dieser in Rechtskraft und Sie sind dann rechtskräftig verurteilt und das ohne Hauptverhandlung. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, werfen Sie bitte den gelben Briefumschlag nicht weg. Bewahren Sie ihn auf und bringen Sie Ihn mit zu Ihrem Anwalt.

8. Keine intime Daten weitergeben
Geben Sie niemals Ihre Passwörter oder PIN’s gegenüber Polizeibeamten oder anderen Personen heraus. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Ihr Anwalt wird Ihnen alles direkt am Telefon erklären können und kann schon indirekt per Telefon mit den Polizeibeamten sprechen und damit in die Situation eingreifen. Egal wie eingeschüchtert Sie sind, begehen Sie nicht den Fehler Informationen, Passwörter und PIN’s herauszugeben. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht.

9. Durchsuchung – Beschlagnahme

Falls die Polizei bei Ihnen durchsuchen möchte bleiben Sie ruhig. Keine Beleidigungen oder Konfrontation mit der Polizei. Öffnen Sie die Tür und fragen Sie nach, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Wenn ja, lassen Sie sich den Beschluss zeigen. Sie machen aber keinerlei Angaben und bitten darum sofort Ihren Anwalt anrufen zu dürfen. Das ist Ihr Recht und davon sollten Sie definitiv Gebrauch machen.

10. Festnahme – Verhaftung

Im Falle einer Festnahme ist es unabdingbar sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Die Staatsanwaltschaft ist nämlich überzeugt, dass der Verhaftete mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat. Die Zeit läuft hier gegen Sie. Kontaktieren Sie sofort einen fähigen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Strafrecht, der über Fachwissen verfügt und Sie bestens verteidigen kann. Bestehen Sie darauf mit einem Anwalt sprechen zu dürfen. Es ist Ihr Recht. Egal was die Polizisten Ihnen erzählen. Sie machen bitte keinerlei Angaben. Ignorieren Sie leere Versprechungen der Polizei, die immer wieder versuchen wird Sie auszutricksen, um an mehr Informationen zu gelangen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht.

Weitere Informationen zu Verhaltenstipps beim Vorwurf einer Straftat

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren findet der Erst-Kontakt zumeist mit der Polizei statt. Die Polizei kann Sie zu einem Vernehmungstermin vorladen oder Ihnen auch die Möglichkeit geben sich schriftlich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu äußern.


Wichtig ist, dass Sie keinerlei Angaben zur Sache machen. Dies kann in einem späteren Gerichtsverfahren nicht gegen Sie verwendet werden. Teilweises Schweigen kann jedoch in den folgenden Verfahrensabschnitten negative Auswirkungen haben und sich auf die Beweiswürdigung des Gerichtes auswirken.


Überdies Sie sind überhaupt nicht dazu verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen. Sie müssten im Grunde nicht mal den anberaumten Vernehmungstermin bei der Polizei absagen.


Bitte bedenken Sie, falls Sie den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen, dass die Polizeibeamten darauf geschult sind, Ihnen wichtige Informationen zu entlocken. Die Polizei geht vom Vorliegen einer bestimmten Straftat aus und sucht hierfür nach Anhaltspunkten. Im Zweifel wird man Ihrer entlastenden Aussage nicht wirklich Glauben schenken.


Alles was Sie sagen wird im Nachhinein protokolliert, wobei Sie keinerlei Einfluss darauf haben, wie etwas was Sie gesagt haben aufgeschrieben wird. Angaben, welche im polizeilichen Protokoll festgehalten wurden und die Sie so vielleicht gar nicht machen wollten, können im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr revidiert und Ihnen zum Nachteil ausgelegt werden.


Nach § 137 StPO steht Ihnen das Recht zu, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwalts als Verteidiger zu bedienen.


Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie die Hilfe eines hochspezialisierten Verteidigers, so vereinbaren Sie gerne einen Termin unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Im Falle einer Notsituation sind wir rund um die Uhr erreichbar!

Jetzt Anrufen:

+49 30 889 22 77 12

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