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Compliance & Präventivberatung

03. Tätigkeiten

Compliance & 
Präventivberatung

Weil schon die Einleitung einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren – insbesondere für Unternehmen und ihrem Management, aber auch bei Privatpersonen – zu erheblichen Belastungen führt, bietet GLADICA strafrechtliche Präventiv- und Compliance-Beratung an.

 

Unsere Rechtsanwälte verfügen über fundierte Kenntnisse der für Privatpersonen und Unternehmen geltenden straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorschriften sowie der zugrunde liegenden ökonomischen Abläufe und Zusammenhänge.

 

Für Unternehmen identifizieren die branchenspezifischen strafrechtlichen Risiken für das Unternehmen und entwickeln ein effektives Compliance-System. Hierzu zählen insbesondere Mitarbeiterschulungen. Zudem bietet GLADICA punktuelle Präventivberatung in Einzelfragen an, wenn zum Bespiel die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken einer konkreten unternehmerischen Maßnahme eingeschätzt werden müssen.

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