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Zeugenbeistand

08. Tätigkeiten

Zeugenbeistand

Anders als ein Beschuldigter kann der Zeuge im Strafverfahren nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen die Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden verweigern. Neuerdings müssen Zeugen sogar polizeiliche Vernehmungstermine wahrnehmen, wenn die Ladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Erst recht sind sie vor Gericht im Regelfall zur Aussage verpflichtet. 

Wer als Zeuge den Vernehmungsraum betritt, verlässt ihn nicht selten als Beschuldigter. Das Spannungsverhältnis zwischen Aussagepflicht und Selbstbelastungsfreiheit wissen sich erfahrene Ermittler geschickt zunutze zu machen. Nicht immer geht es dabei fair zu. 

Die erfahrenen Rechtsanwälte von GLADICA begleiten Sie zu polizeilichen sowie gerichtlichen Vernehmungen, um Ihre Zeugenrechte zu wahren und Sie vor unsachlichen Angriffen anderer Verfahrensbeteiligter zu schützen.

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