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Immobilien- und Baustrafrecht

06. Rechtsgebiete

Ihr Anwalt für Immobilienstrafrecht

Die Planung, Leitung und Ausführung eines Bauvorhaben birgt viele Gefahren und Risiken in sich. Zu Ihrem Vorteil sind wir nicht nur auf das Baustrafrecht spezialisiert, sondern verfügen über fachliches Spezialwissen in den Bereichen des Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Da ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften oftmals auch ein Verstoß gegen Vorschriften aus den soeben genannten Bereichen bedeutet, ist es somit äußerst wichtig, von Beginn an rechtlichen Beistand von hochspezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Durch die jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise ist eine kompetente und erfolgreiche Verteidigung durch unsere Rechtsanwälte garantiert. Eine frühzeitige Beratung durch unsere Verteidiger kann zukünftige rechtliche Konsequenzen mildern oder sogar beseitigen. Durch unsere Analyse werden die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe in ihre rechtliche Relevanz korrekt eingeordnet und der klügste Lösungsweg für Sie herausgearbeitet.

 

Neben dem Baustrafrecht beraten und verteidigen wir Sie ebenfalls im Bereich des Immobilienstrafrechts. Bei der Vorbereitung und Durchführung eines Immobilienkaufs und -verkaufs kann man schnell rechtlichen Tücken unterlaufen. Um sich hiergegen bestmöglich verteidigen zu können, ist auch hier eine frühzeitige Beratung Grundstein für ausgezeichnete Erfolgsaussichten. Es ist hierbei gänzlich irrelevant, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmer beschuldigt sind.

Strafanzeige vermeiden

Nicht selten belasten sich viele Mandanten aus Unwissenheit oder panischer ängstlicher Reaktion versehentlich selber. Diese vermeidbaren Fehler kann man vorbeugen und selbstbewusst entgegentreten, wenn Sie frühzeitig hochklassige juristische Experten auf diesem Rechtsgebiet hinzuziehen.


Wir begleiten unsere Mandanten, im Rahmen der Unternehmensverteidigung, von Anfang an. Dabei steht auch die präventiv Beratung im Vordergrund. 

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Des Weiteren können Sie mit der Hilfe von unseren kompetenten Rechtsanwälten und einem Steuerberater u.a. bei Bedarf eine Selbstanzeige einleiten. Unser überdurchschnittlich international besetztes Netzwerk an Berufsträgern ermöglicht uns, jederzeit weitere Spezialisten in Ihrem Fall hinzuziehen, um unsere Mandanten das zu bieten was für eine erstklassige Verteidigung benötigt wird. 

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Welche Delikte verteidigen wir?

Im Bereich des Baustrafrechts:

  • Baugefährdung, § 319 StGB

  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

  • Schwarzarbeit, §§ 10, 11 SchwarzArbG

  • Betrug, § 263 StGB

  • Verstöße gegen arbeitsstrafrechtliche Vorschriften wie §§ 15 ff. AÜG

  • Ausbeutung der Arbeitskraft, § 233 StGB

  • Entziehung elektrischer Energie, § 248c StGB

  • Sachbeschädigung, § 303 StGB

  • Zerstörung von Bauwerken, § 305 StGB

  • Beschädigung wichtiger Anlagen, § 318 StGB

  • Verletzung umweltstrafrechtlicher Vorschriften wie:

    • Gewässerverunreinigung, § 324 StGB

    • Bodenverunreinigung, § 324a StGB

    • Luftverunreinigung, § 325 StGB

    • Verursachen von Lärm, § 325a StGB

    • Unerlaubter Umgang mit Abfällen, § 326 StGB

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Im Bereich des Immobilienstrafrechts:

  • Betrug § 263 StGB

  • vorsätzliche Steuerhinterziehung § 370 AO

  • Geldwäsche § 261 StGB

 

Auch fäll​t die Beratung bei Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. § 18 MaBV oder  § 62 BImSchG, in unseren fachlichen Kernbereich.

Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Welche Strafe Ihnen droht, lässt sich nur anhand des Einzelfalles beurteilen und nicht pauschal beurteilen. Möglich ist eine Freiheits- oder Geldstrafe. Es ist bei dem im Baurecht denkbar schwersten Delikt, der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe zu erwarten. Die gängigsten Delikte wie die Baugefährdung (§ 319 StGB), Schwarzarbeit (§§ 10, 11 SchwarzArbG), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und der Verstoß gegen umweltstrafrechtliche Vorschriften werden mit 2 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Worauf Sie im Falle einer  Beschuldigung tun sollten

Haben Sie Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Finanzamt erhalten? War der Zoll bei Ihnen auf dem Baugelände und hat Kontrollen durchgeführt?  Sie sollten in erster Linie Ruhe bewahren und definitiv schweigen. Sofort einen spezialisierten Verteidiger einschalten. In unserer Kanzlei werden durch das fachliche Know-How und die jahrelange Erfahrung Ihre rechtlichen Interessen exzellent vertreten. Wir werden alle rechtlichen Maßnahmen einleiten, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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Da wir zu den wenigen hochspezialisierten Strafverteidigern in Deutschland im Bereich des Baustrafrechts und vor allem Immobilienstrafrechts gehören, wissen wir genau, was im Falle einer Beschuldigung getan werden muss. Dadurch ermöglichen wir ein sicheres und kompetentes Auftreten und eine strategisch geschickte Verteidigung für unsere Mandanten. Wodurch wir nicht schon selten die Gerichte und die Staatsanwaltschaft von der Unschuld unserer Mandanten überzeugt haben.

Was unabhängige Mandanten über uns sagen

"Brilliante Anwältin für Strafrecht. Klug, clever und taktisch intelligent gelöst. Fr. Rolnik versteht ihren Beruf. Dank ihr wurde ich freigesprochen! Vielen vielen Dank. Kann diese Kanzlei nur empfehlen."

 

Mandant: D. I. aus Berlin

"Ich kann Frau Rolnik zu 100% empfehlen. Die Zusammenarbeit war gut und das Ergebnis auch. 5/5 "

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Mandant: M. S. aus Berlin

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+49 30 889 22 77 12

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