Geschädigtenvertretung & Nebenklage
05. Tätigkeiten
Geschädigtenvertretung & Nebenklage
GLADICA nimmt die Interessen der Geschädigten einer Straftat wahr – im außergerichtlichen Wege oder durch Anschluss an die staatsanwaltschaftliche Anklage im Wege der Nebenklage. Unsere Rechtsanwälte klären umfassend über die vielfältigen und im stetig erweiterten strafprozessualen Geschädigtenrechte auf. Ebenso wie im Bereich der klassischen Strafverteidigung, ist auch für die Wahrnehmung der Interessen von Geschädigten einer Straftat strafrechtlich spezialisierter anwaltlicher Beistand unerlässlich. Insbesondere unterscheiden sich die strafprozessualen Regeln und Abläufe stark von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen herkömmlicherweise Schadensersatzansprüche verfolgt werden. Wir von GLADICA verfügen über das notwendige spezifische strafrechtliche Knowhow, um die strafprozessuelen Geschädigtenrechte effektiv und zielgerichtet einzufordern.