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Strafrecht

01. Referenzen und Erfolge vor Gericht

Steuerhinterziehung im 8 stelligem Bereich. Einer der größten Fälle in Europa vor dem Landgericht Potsdam

Verfahren vor dem Landgericht Potsdam- Zigarettenschmuggler- Prozess Wirtschaftskammer

Frau Rechtsanwältin Galina Rolnik hatte die Verteidigung des Mandanten unmittelbar nach der Verhaftung übernommen.

Dem Mandanten wurde vorgeworfen als Mitglied einer Bande zwischen 2011 und 2014 am Zigarettenschmuggel im großen Stil beteiligt gewesen zu sein, wobei der Steuerschaden von über 58 Millionen Euro allein in Deutschland verursacht worden sein soll. Es sollen Verbindungen in die Ukraine, nach Albanien, in die Türkei sowie nach Moldawien, Serbien und Rumänien bestanden haben. Es sollen zahlreiche Zöllner bestochen worden sein.

Zudem bestanden Verbindungen nach Italien, wo die Zigaretten hergestellt wurden. Dank der engagierten Verteidigung wurde der Haftbefehl gegen den Mandanten aufgehoben. Nach zahlreichen Anträgen- so wurde die Gerichtsbesetzung erfolgreich gerügt- diverse Beweisanträge wurden gestellte,  wurde das Verfahren gegen den Mandanten nach 78 Hauptverhandlungstagen beendet.

Erfolgreich konnte die Verteidigung die Einziehungsentscheidung anfechten.

Von dem ursprünglich ausgeurteilten Einziehungsbetrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro steht nunmehr rechtskräftig fest, dass lediglich 500€ der Einziehung unterliegen.

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Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Jugendlicher

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen seinen Bekannten mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Mandant suchte uns bereits zu einem sehr frühen Verfahrensstadium auf, so dass wir bereits von Beginn an die richtigen Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen konnten. Nach Erhalt der Akte wurde der Akteninhalt ausführlich mit unserem Mandanten erörtert. Rechtsanwältin Galina Rolnik verfasste daraufhin eine umfangreiche mehrseitige Schutzschrift. Es wurde hierbei auf die Widersprüchlichkeit der Angaben des Zeugen hingewiesen sowie herausgearbeitet, dass die vorliegenden Beweise eine Anklageerhebung oder gar eine Verurteilung nicht zu stützen vermögen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin folgte unserer Argumentation und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung ein.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit Drogen im Internet gehandelt zu haben. Aufgrund seiner arbeitsrechtlichen Stellung drohte dem Mandanten im Falle einer Verurteilung die Entlassung. Vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens kam zusätzlich die Vorladung zu der erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Verteidigung musste somit an zwei Fronten kämpfen. Vor dem Verwaltungsgericht, um die Erzwingung der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterbinden, sowie im strafrechtlichen Verfahren um die rasche Beendigung des Verfahrens. Vor dem Verwaltungsgericht konnte die Verteidigung erreichen, dass das Verwaltungsgericht die angeordnete Maßnahme für rechtswidrig erklärte und somit unser Mandant noch vor Beendigung des strafrechtlichen Verfahrens die Sicherheit hatte, von den Polizeibeamten nicht zu einer ED-Behandlung gezwungen werden zu dürfen und keinerlei Zwangsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Schlussendlich folgte auch die Staatsanwaltschaft Berlin unserer Argumentation und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos ein.

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