Verkehrsstrafrecht
02. Referenzen und Erfolge vor Gericht

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Motorradfahrer überholt und absichtlich so ausgebremst zu haben, dass dieser hinten auf das Fahrzeug des Mandanten auffuhr, der Schaden betrug 9.000,00 €. Dem Mandanten drohte neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis auch der Verlust des Versicherungsschutzes in der KFZ-Haftpflicht, da ihm vorsätzliche Schadensherbeiführung unterstellt wurde.
Ergebnis:
Das Amtsgericht Potsdam konnte zunächst davon überzeugt werden, dass es dem Mandanten gerade nicht auf die Schädigung ankam, sondern nur darauf, den Unfallgegner zur Rede zu stellen- dies stellt lediglich eine Nötigung dar. Da der Mandant gezielt auf die Befragung vorbereitet wurde und der Mandant sich reumütig zeigte, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1.000,00 € eingestellt- weder Führerscheinmaßnahmen noch versicherungsrechtliche Folgen sind nun zu befürchten.
Trunkenheit im Verkehr
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Zustand absoluter Fahruntauglichkeit mit einer BAK von 1,5 Promille ein KFZ geführt zu haben, dem Mandanten wurde bereits vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Dem Mandanten wurde genauestens erklärt, wie er sich vor Gericht äußern und verhalten solle.
Urteil des Amtsgericht K-W:
Neben einer geringen Geldstrafe wurde dem Mandanten die Fahrerlaubnis lediglich für 4 weitere Monate entzogen.


Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 77 km/h
Dem Mandant wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 77 km/h als Fahrer eines Motorrades überschritten zu haben. Ihm drohten 600,00 € Bußgeld sowie 3 Monate Fahrverbot. In der Hauptverhandlung wurde der Messbeamte ausführlich zur Funktionsweise und zur vorgeschriebenen Bedienweise des Messgeräts befragt und offenbarte in der detaillierten Befragung Wissenslücken.
Ergebnis:
Das Amtsgericht Luckenwalde sprach den Mandanten frei, da nicht festgestellt werden konnte, dass die Messung gemäß der Gebrauchsanweisung durchgeführt wurde und daher nicht verwertbar war.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Dem Mandant, der bereits 2 Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten hatte, wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen, die Höhe des Fremdschadens betrug über 8.000,00 €. Ziel der Verteidigung war es, den Mandanten zunächst vor einer nunmehr drohenden Freiheitsstrafe sowie einer längeren Entziehung der Fahrerlaubnis zu bewahren.
Urteil des Amtsgericht Potsdam:
Das Gericht konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant keinen Vorsatz bezüglich der Höhe des Schadens hatte und verurteilte den Mandanten zu einer Geldstrafe und verhängte lediglich ein 3-monatiges Fahrverbot.

